Miete ( Mietkontrakt, Miet- und Pachtvertrag ), der ... ... Gebrauch aufhebt oder mindert, oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft (sogen. Sachmängel), oder tritt durch das Recht eines Dritten an der vermieteten Sache (der ...
Lexikoneintrag zu »Miete [2]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 776-780.