pedārius , a, um (pes), zum Fuße gehörig, ... ... die noch kein kurulisches Amt bekleidet hatten und noch kein eigenes Votum ablegen durften, sondern nur dem anderer sich anschlossen (s. Gell. 3, 18, ...
nōnārius , a, um (nonus), zur neunten gehörig, subst ... ... weil diese Art Dirnen erst nach der neunten Stunde des Tages ihr Gewerbe treiben durften, Pers. 1, 133. Schol. Iuven. 6, 117.
toga , ae, f. (tego), die Bedeckung, ... ... Tracht der Libertinen u. Buhldirnen (die die stola der ehrbaren Frauen nicht tragen durften, s. Mart. 2. 39), späterhin auch noch Tracht der Vornehmen, ...
bulla , ae, f. (bullio), die hohle Aufschwellung od. ... ... Ascon., nach dem die Kinder der Libertinen nur eine bulla scortea tragen durften). – Zur Zeit der Mündigkeit wurde zugleich mit der Toga prätexta auch die ...
tiāra , ae, f. u. tiāras , ae, m ... ... ;ρα ὀρθή), eine aufrechtstehende Tiara, die nur die morgenl. Könige tragen durften, während die Tiara der Untertanen etwas nach vorn geneigt war, Sen. de ...
medius , a, um (altind. mádhya-h, griech. ... ... Hor.: u. ubi in medio praeda administrantibus esset, die nur zugreifen dürften, um die Beute an sich zu reißen, Liv. – u. so ...
camilla , ae, f. (camillus), ein aus unbescholtener Ehe entsprossenes, freigeborenes, ehrbares Mädchen, caelitum camilla, Götterkind, Pacuv. 232, von den ... ... 11, 543) administra gedeutet, weil nur solche freigeborene Mädchen als Opferdienerinnen verwendet werden durften.
Falcidius , a, um, Name einer röm. gens, aus ... ... , daß nicht über 3 / 4 von der Hinterlassenschaft als Legate vermacht werden durften, damit der Erbe wenigstens 1 / 4 der Erbschaft bekam (s. ...
magistrātus , ūs, m. (magister), I) das Amt ... ... . inferioris iuris), je nachdem sie auspicia maiora od. minora halten durften, (wobei noch zu bemerken, daß die mag. mai. in den ...