Salvo (lat.), mit Vorbehalt des..., unbeschadet dem...; so S. errore calculi ) abgekürzt s. e. c .), mit Vorbehalt eines etwaigen Fehlers in der Rechnung , wodurch man sich gegen einen etwaigen Irrthum sichern will. S. ...
salvo , āvī, ātum, āre (salvus), spätere Form für servo, a) gesund machen, heilen, alqm, Gargil. Mart. medic. 22. – b) retten, erlösen, Eccl. – c) etw. beibehalten, an etw ...
A salvo (ital.), wohlbehalten, unbeschädigt.
a salvo , lat., wohlbehalten.
In salvo (lat.), in Sicherheit , geborgen.
In salvo (lat.), in Sicherheit.
In salvo (lat.), in Sicherheit .
In salvo , lat., in Sicherheit.
Salvo jure (lat.), unbeschadet des Rechtes einer Person.
Salvo titŭlo (lat., meist abgekürzt S. T .), mit Wahrung des Titels , wenn man den Titel dessen, an den man schreibt, nicht anwendet.
Salvo honōre (lat.), der Ehre , der gebührenden Achtung unbeschadet.
Salvo meliōri ( sc. judicio , lat.), mit Vorbehalt eines bessern Urteils (eines andern), Redensart, um anzudeuten, daß man Belehrung gern annehme.
Salvo errōre calcŭli (lat.), mit Vorbehalt eines möglichen Rechnungsfehlers. S. errōre et omissiōne , mit Vorbehalt von Irrtum und Auslassung. S. honōre , unbeschadet der Ehre. S. jure , des Rechts unbeschadet. S. meliōre , unbeschadet einer ...
Salvo errōre et omissiōne (lat., abgekürzt S. E. e. O ., ... ... .), üblich, jedoch nicht geeignet ist, die Bedeutung des Saldoanerkenntnisses zu beeinträchtigen. Salvo errore calculi , unter Vorbehalt von Rechenfehlern.
S.T. = salvo titulo (s.d.) oder = sine titulo (lat.), ohne Titel .
S. T. , Abbreviatur für Salvo titulo (s.d.), mit Vorbehalt des Titels .
1. Besser die Gefahr vermeiden, als Schmerz und Elend leiden ... ... Der ist ausser Gefahr, der die Sturmglocke läutet. Span. : A salvo está el que repica. ( Bohn I, 202 u. 222. ) ...
salūto , āvī, ātum, āre (Intens. v. salvo, wie voluto v. volvo; dah.) zu jmd. salve sagen, d.i. jmd. grüßen, begrüßen, I) im allg.: alqm, Cic.: Tironem saluta nostris ...
s.e.c. , Abkürzung für Salvo errore calculi (s.d.).
S.e.c. = salvo errore calculi , lat., mit Vorbehalt eines etwaigen Rechnungsfehlers.