Belehnen , verb. reg. act. mit einem Lehn feyerlich versehen ... ... engsten Verstande nicht Lehen genannt werden. Jemanden belehnen. Einen mit etwas belehnen. Ein Belehnter. Daher die Belehnung, die feyerliche Handlung des Belehnens. S. Lehen. Anm ...
Die Vierung , plur. die -en, von dem schon ungewöhnlichen ... ... da denn auch das Recht über diese Vierung, die Vierungsgerechtigkeit genannt wird. Ein jeder belehnter Gang führet seine Vierung mit sich. Die Vierung leiden müssen, diesem Vierungsrechte eines ...