... , die man selbst hat oder besitzet. Die Ruhe genießen. Seine Glückseligkeit genießen. Die Freuden des Lebens genießen. Der süße Frieden, welchen man ... ... ründere genießest. Ehedem hatte man auch das Activum genießen oder genieten, genießen machen, welches noch bey dem Notker vorkommt ...
Stêts , adverb. ununterbrochen fortwährend, im gemeinen Leben immer. Meine ... ... ich stets an dir, Ps. 73, 23. Bey Gütern, die wir stets genießen, wird das Vergnügen endlich matt, Gellert. Ingleichen zu allen Zeiten, in allen ...
* Nießen , verb. irreg. neutr. (S. Genießen,) welches im Hochdeutschen völlig veraltet ist, und eigentlich essen bedeutet zu haben scheinet. S. Genießen, welches dafür üblich ist, und Nutzen, welches mit zu dessen Verwandtschaft gehöret, ...
Hiervon , adv. demonstr. relat. von dieser Sache; zum Unterschiede von davon. Hiervon verstehe ich nichts. Du wirst wenig hiervon genießen.
* Abnießen , verb. irreg. act. S. Genießen, welches nur noch in den Rechten üblich ist, wo es so viel bedeutet, als eine Sache nützen oder brauchen, den Genuß, Nießbrauch einer Sache haben. Daher die Abnießung, der Nießbrauch. Ältere Beyspiele ...
Benutzen , verb. reg. act. den Nutzen von etwas genießen, nutzen. Er benutzet das Meinige wie sein Eigenthum. In engerer Bedeutung druckt es zuweilen nur den Nießbrauch aus, mit Ausschließung des Eigenthumes. Ein Gut, ein Haus, einen Acker benutzen. Daher die ...
Genießbar , -er, -ste, adj. et adv. was sich genießen lässet; im Oberdeutschen genießlich. Die Gaben des Glücks verlieren ihren Werth, wenn die Freude sie uns nicht genießbar macht. Daher die Genießbarkeit, plur. inus.
... des -sses, plur. inus. von dem Zeitworte genießen, der Zustand, da man eine Sache genießet ... ... dem Gute weiter nichts als den Genuß, das Recht, den jährlichen Ertrag zu genießen. Der Genuß einer Wohlthat. 2. Besonders. 1) Der Geruch; doch ... ... wird; weil er das Behältniß der genossenen Speise ist. S. Genieß und Genießen.
* Genießlich , adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich, im Hochdeutschen aber fremd ist. 1) Was sich genießen, d.i. als Speise oder Trank zu sich nehmen lässet; genießbar. 2 ...
* Der Genieß , des -es, plur. inus. ein im Hochdeutschen veraltetes Hauptwort von dem Zeitworte genießen. 1) Der Genuß einer Sache, bey den Jägern. Den Hunden den Genieß geben, ihnen von dem gefällten Wildbrete das Eingeweide und den mit Brot ...
Die Brāche , plur. die -n. 1. Von dem Nebenworte brach, und da bedeutet es, 1) die Ruhe, welche man die Äcker genießen lässet, nachdem sie zwey Jahre bearbeitet worden; ohne Plural. Der Acker liegt ...
Ungenießbar , -er, -ste, adj. et adv. nicht genießbar, was sich nicht genießen läßt. So auch die Ungenießbarkeit.
Abgeschmackt , -er, -ste, adj. et adv. 1) ... ... einen widerlichen Geschmack habend, besonders wegen Mangel des Salzes. Kann man das abgeschmackte ungesalzene genießen? Hiob, 6, 6. nach des Herrn Hofr. Michaelis Übersetzung. Das ...
Die Mḯtjāgd , plur. inus. das Recht, die Jagd mit einem andern gemeinschaftlich zu genießen; das Mitjagen, die Koppeljagd.
Der Stahlhof , des -es, plur. die -höfe, ein ... ... London führen; von welchen die Städte Lübeck, Bremen und Hamburg noch jetzt die Einkünfte genießen. Englisch Steel-Yard. Nicht, weil etwa die Hanseestädte vielen Stahl dahin ...
Das Nachjahr , des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden eine Benennung des Gnadenjahres, d.i. des ersten Jahres nach dem Tode eines Erblassers, in welchem dessen Erben noch die völlige Besoldung genießen.
Das Halbvieh , des -es, plur. inus. in der Landwirthschaft, von Schafen, eine Schäferey, wo der Schäfer und die Herrschaft, die Nutzung von den Schafen zur Hälfte genießen.
Das Bêrgrêcht , des -es, plur. die -e. 1 ... ... Recht, Bergwerke zu bauen, Bergleute zu halten, und der damit verknüpften Freyheiten zu genießen; ohne Plural. Einem Orte Bergrecht verleihen. In dieser Bedeutung kommt das Wort ...
Das Fêldrêcht , des -es, plur. die -rechte. 1) Das Recht, welches Ackerfelder genießen, zum Unterschiede von dem Garten-, Wiesen- und Waldrechte; ohne Plural. Feldwiesen haben kein Wiesenrecht, sondern nur Feldrecht, sie können also nicht anders als andere Getreidefelder ...
* Der Ausmärker , des -s, plur. ut nom. ... ... der Einwohner einer Holzmark, welcher aber die Rechte und Freyheiten der Mark nicht zu genießen hat; im Gegensatze der Inmärker. S. Holzmark. Oft auch überhaupt der Besitzer ...
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