Beleg

[213] Beleg wird eine Nachweisung über ein im eignen oder in eines Andern Namen besorgtes Geschäft, über einen Kauf, Verkauf, eine Einnahme oder Ausgabe genannt, die man zu eigner Sicherheit oder überhaupt zur Rechtfertigung braucht. So müssen z.B. Vormünder, wenn sie über geführte Vormundschaft Rechnung ablegen, die einzelnen verausgabten Posten mit den nöthigen Belegen versehen. In den meisten Fällen bestehen solche Belege in quittirten Rechnungen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 213.
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