Dignitarien

[569] Dignitarien, d.h. Würdenträger, werden nach dem Lateinischen vorzugsweise die Inhaber hoher Staats-, Kron- und Hofämter genannt. – Dignitas ist in der röm. Kirche ein Kirchenamt, mit dem Gerichtsbarkeit oder Verwaltungsgeschäfte verbunden sind.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 569.
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