Licentiat

[740] Licentĭat ist auf mehren deutschen Universitäten der Titel eines Solchen, welcher nach abgelegtem Examen die Vorrechte eines Doctors in der betreffenden Wissenschaft, namentlich die Erlaubniß, Vorlesungen bei der Universität zu halten, erlangt hat. Zugleich bedingt die Licentiatur (Würde eines Licentiaten) die Erlaubniß, Doctor zu werden. Namentlich sind auf den norddeutschen Universitäten Licentiaten in der theologischen Facultät häufig, und das Vorexamen zur medicinischen Doctorwürde pflegt Licentiatenexamen genannt zu werden. In demselben werden die Vorwissenschaften der Medicin geprüft, aber die Überstehung dieses Examens ist keineswegs mit dem Rechte, Vorlesungen zu halten, verbunden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 740.
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