Reservatio mentalis

[678] Reservatio mentalis heißt ein heimlicher, innerer oder Gedankenvorbehalt bei der Leistung von Versprechen und Eiden, denen man dadurch in seinen Gedanken eine verschiedene Bedeutung von der unterlegt, welche Andere in dem schriftlich oder mündlich gegebenen Versprechen finden können. Obgleich dies unter allen Umständen eine betrügerische und unmoralische Handlung ist, haben die Jesuiten dennoch dieselbe als in vielen Fällen anwendbar erklärt, indem sie, um angeblich guter Zwecke willen, jedes Mittel zulässig betrachten. Hiernach wäre denn Niemand sicher, daß sie bei einem Versprechen sich innerlich grade das Gegentheil von dem vornehmen und nach dieser Meinung beschwüren, was sie laut aussprechen und wozu sie sich dann nicht als verpflichtet ansehen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 678.
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