Subsidien

[325] Subsīdien bezeichnet im Allgemeinen Hülfsmittel, Beisteuer zur Unterstützung. Im engern Wortsinn versteht man darunter die Geldsummen, welche von einem Staate an einen andern gezahlt werden, um diesem zu Kriegsrüstungen oder zur Unterhaltung einer bestimmten Anzahl von Truppen behülflich zu sein. Ein Vertrag, nach welchem solche Gelder gezahlt werden, heißt Subsidientractat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 325.
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