Termin

[389] Termin heißt ein bestimmter Zeitpunkt (Tag), bis zu welchem, oder an welchem etwas geschehen soll. Besonders bei rechtlichen Verhandlungen werden für die Betheiligten Termine festgesetzt. Das Nichterscheinen beim Termin ist mit gewissen Nachtheilen verbunden, auf welche bei Bestellung zum Termine der Bestellte in der Regel aufmerksam gemacht wird. Hieher gehört, daß die Thatsachen, über welche der Bestellte hat vernommen werden sollen, im Falle des Nichterscheinens für zugestanden angenommen werden, und daß hiernach das Urtheil gefällt wird. – Peremtorisch heißt ein Termin, nach dessen Ablauf eine weitere Verhandlung in der betreffenden Angelegenheit, soweit sie im Termin zur Entscheidung kommt, nicht wieder zugelassen wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 389.
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