[8]Abtei, ein unter einem Abt stehendes klösterliches Stift mit seinem Gebiete; Abteiennullīus, die nicht dem Bischof der Diözese, sondern direkt dem Papste untergeordneten A.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 8.
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