Akkreditieren

[29] Akkreditieren (frz.), jemand bei einem andern beglaubigen und die Gewährleistung seiner Handlungen in dem Umfange seiner Vollmachten übernehmen. So akkreditiert das Staatsoberhaupt mittels eines Akkreditivs einen Gesandten. (S. auch Kreditbrief.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 29.
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