Alarmapparate

[32] Alarmapparate, meist elektr. Vorrichtungen, welche anzeigen, daß eine Betriebseinrichtung (Kessel, Motor, Arbeitsmaschine) zur Weiterführung des Betriebes oder zur Abwendung einer Gefahr der Bedienung bedarf; dann Vorrichtungen, welche die Gegenwart von Unbefugten (Dieben) in Räumen oder an Gegenständen (Geldschränken) anzeigen; auch die Wecker bei Telegraphen- und Telephonanlagen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 32.
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