Amtsbeleidigung

[60] Amtsbeleidigung, Beleidigung, begangen gegen einen Beamten im Amt. Das Recht zur Stellung des Strafantrags hat bei der A. auch der Vorgesetzte des Beleidigten (Deutsches Strafgesetzbuch § 196).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 60.
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