Aufwiegelung

[122] Aufwiegelung, Aufforderung an mehrere Personen des Soldatenstandes zur Verweigerung des Gehorsams. Mindeststrafe 5 Jahre Gefängnis.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 122.
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