Ausnahmegesetze

[127] Ausnahmegesetze, Gesetze, durch welche aus Anlaß eines wirklichen oder vorgeblichen Notstandes für eine bestimmte Klasse von Staatsangehörigen ein vom Gemeinen Rechte abweichender Rechtszustand geschaffen wird, z.B. Jesuitengesetz, Sozialistengesetz.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 127.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika