Ausstellungen

[128] Ausstellungen, öffentliche, planmäßig geordnete Schaustellungen von Erzeugnissen der künstlerischen, gewerblichen, landw. Tätigkeit (Kunst-, Industrie-, Gewerbe-, landw. A.) eines Landesteils oder eines mehrerer Länder (Provinzial-, Landes-, Welt-A.,), dienen dazu, ein Bild von der Produktionstätigkeit im allgemeinen oder auf besondern Gebieten zu geben und Geschäftsverbindungen anzuknüpfen. (S. auch Kunstausstellung, Weltausstellung.) – Vgl. Galty (1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 128.
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