Austräge

[128] Austräge, Schiedsgerichte, die in der 2. Hälfte des Mittelalters von Fürsten, Prälaten, Städten und Rittern bei Mangel einer festen Gerichtsverfassung eingesetzt wurden, um Streitigkeiten zwischen ihnen zu entscheiden. Im Deutschen Bunde war eine Austrägālinstanz für Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern, die Bundesversammlung, eingesetzt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 128.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika