Bürgerrecht

[290] Bürgerrecht, Inbegriff der einem Gemeindegliede zustehenden Rechte, namentlich das aktive und passive Wahlrecht zu den Gemeindeämtern. Als Zeugnis der Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht werden an manchen Orten Bürgerbriefe ausgestellt. Zu unterscheiden davon das sog. Heimatsrecht (s. Heimat).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 290.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: