Bedemund

[171] Bedemund, auch Bauermiete, Bumede, Bunzengroschen, Schürzengeld, im ältern deutschen Recht die Buße für außereheliche Schwängerung einer Leibeigenen; auch Erlaubnisgebühr für die Verheiratung Leibeigener.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 171.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika