Bezirksausschuß

[200] Bezirksausschuß, in dem preuß. Regierungsbezirk eine Vereinigung von Beschlußbehörde und Verwaltungsgericht, steht zwischen Kreisausschuß und Oberverwaltungsgericht. Mitglieder: Regierungspräsident (Vorsitzender), Verwaltungsgerichtsdirektor (stellvertretender Vorsitzender), ein Staatsbeamter im Nebenamt und vier vom Provinzialausschuß gewählte Einwohner des Bezirks.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 200.
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