Degenfähnrich

[401] Degenfähnrich, im deutschen Heer außerdienstliche Bezeichnung eines Fähnrichs, der das Offizierexamen bestanden hat und das Offizierseitengewehr tragen darf.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 401.
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