Direktorium

[440] Direktorĭum (lat.), Leitung einer Angelegenheit; dann ein Ausschuß von Personen zur Leitung einer Sache, einer Anstalt etc.; in der Franz. Revolution die oberste Regierungsbehörde, welche nach dem Sturz der Schreckensherrschaft durch die Konstitution vom 22. Sept. 1795 begründet ward, 26. Okt. 1795 in Wirksamkeit trat und 9. Nov. (18. Brumaire) 1799 von Bonaparte gestürzt ward.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 440.
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