Doppelbesteuerung

[451] Doppelbesteuerung, die wiederholte Besteuerung eines und desselben Steuerobjekts innerhalb des nämlichen Staates oder seitens verschiedener Staaten. Nach deutschem Reichsgesetz vom 13. Mai 1870 ist ein Deutscher nur in demjenigen Bundesstaat zu den direkten Staatssteuern heranzuziehen, in dem er seinen Wohnsitz hat.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.
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