Drehgefach

448. Drehgefach.
448. Drehgefach.

[457] Drehgefach, Vorrichtung, die mittels einer kreuzförmig mit Flügeln besetzten Achse [Abb. 448] den Personen nur einzeln den Eintritt in einen Raum gestattet, so daß sie durch ein angebrachtes Zählwerk gezählt werden können.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 457.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: