Ehevertrag

[484] Ehevertrag, Ehepakten (Pacta dotalĭa), der bei der Eheschließung zwischen den Ehegatten abgeschlossene Vertrag, durch welchen für das eheliche Verhältnis in bestimmten Rücksichten eine vom gesetzlichen Recht abweichende Wirkung festgesetzt wird; meist auf das eheliche Güterrecht, auf das Erbrecht und die Kindererziehung bezüglich.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 484.
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