Einfuhrzoll

[488] Einfuhrzoll, der Zoll, der für einzuführende Waren erhoben wird, entweder um fremden Wettbewerb zu erschweren (Schutzzoll) oder um Einnahmen zu erzielen (Finanzzoll). Einfuhrprämien, Vergütungen (meist Zollerlaß), um die Einfuhr zu beleben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 488.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: