[508]Embargo (span.), die von der Staatsgewalt verfügte Zurückhaltung oder Beschlagnahme der in den Häfen oder Gewässern des Landes sich aufhaltenden Kauffahrteischiffe nebst deren Ladung.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 508.
Professor Stent examines the development of Soviet-West German relations from both the Russian and German sides using extensive Soviet and West ... weiterlesen