Entweihung

[519] Entweihung, Entheiligung, Exekration, bes. von Kirchengebäuden, Altären etc., im Kirchenrecht der Gegensatz zur Konsekration (s.d.), wird aufgehoben durch die sog. Rekonziliation, Wiederherstellung der Weihe.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 519.
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