Ertragssteuer

[532] Ertragssteuer, Realsteuer, Objektsteuer, direkte Steuer, die von den verschiedenen Ertragsquellen ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse erhoben wird. Wichtigste: Grund-, Gebäude-, Gewerbe-, Kapitalrentensteuer.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 532.
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