Evinzieren

[545] Evinzieren (lat.) überführen, erweisen; in der Rechtssprache: entwähren (s. Eviktion); evinzībel, erweislich, überführbar.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 545.
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