Feststellungsklage

[572] Feststellungsklage, im deutschen Zivilprozeß die Klage, mittels deren Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens (negative F. oder Diffamationsklage) eines Rechtsverhältnisses, Anerkennung einer Urkunde oder Feststellung der Unechtheit derselben bewirkt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 572.
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