Feuermelder

[575] Feuermelder, Apparate zur Meldung von Bränden, zerfallen in solche für geschlossene Räume (Thermoskope), die bei einer bestimmten Temperatur selbsttätig eine Alarmglocke zum Ertönen bringen, und in Straßen-F., automatisch wirkende Morseapparate, welche, an einem Gebäude angebracht, durch Umdrehen einer Kurbel oder durch Ziehen an einem Griffe in Tätigkeit gesetzt werden und die Zentralstelle von dem Ausbruch eines Feuers in Kenntnis setzen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 575.
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