Flaggenzuschlag

[586] Flaggenzuschlag (frz. surtaxe de pavillon), Zuschlagstaxe, die neben dem tarifmäßigen Zoll bei Einfuhr von Waren auf fremdländischen Schiffen erhoben wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 586.
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