Forderungsrechte

[597] Forderungsrechte, im Gegensatz zu den dinglichen Rechten die hauptsächlich aus Verträgen oder Delikten (Ersatzansprüche) entstehenden Ansprüche auf gewisse Leistungen bestimmter Personen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 597.
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