Fortbildungsschulen

[600] Fortbildungsschulen, Anstalten zur Ergänzung und Erweiterung der Volksschulbildung, entweder in den allgemeinen Lehrgegenständen oder in speziellen Fächern (kaufmännische, landw. gewerbliche F.). Besuch in den meisten deutschen Staaten obligatorisch. Besondere F. (in Handarbeit, Haushaltung) jetzt auch für Mädchen. – Vgl. Pache (»Handbuch«, 1896 fg.), W. Schmidt (1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 600.
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