Frauenarbeit

[615] Frauenarbeit hat in allen Industrieländern, bes. in der Textilindustrie, große Ausdehnung erlangt; sie wird überall geringer bezahlt als Männerarbeit und ist gewöhnlich besondern Bestimmungen unterworfen, in Deutschland durch Gesetz vom 1. Juni 1891 [s. Beilage: Frauenfrage]. – Vgl. Pierstorff (1900), Pohle (1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 615.
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