Freischurf

[618] Freischurf (Freischürfen), im Bergrecht die Befugnis, in einem bestimmten Felde (Schürffeld) allein unter Ausschluß jedes Dritten nach Mineralien zu suchen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 618.
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