Friedensgerichte

[621] Friedensgerichte, in England seit 1327 bestehende Behörden zur Verwaltung der Polizei, Aburteilung von Polizeistrafsachen, in den Quartalsitzungen der Grafschaften auch von schwerern Vergehen; die Friedensrichter (Justice of the peace) sind freiwillige Organe der Selbstverwaltung ohne besondere Rechtskunde. In Frankreich sind die 1790 eingesetzten F. jetzt die ordentlichen Gerichte unterster Ordnung in Zivil- und Strafsachen. In deutschen Staaten sind F. s.v.w. Schiedsgerichte (s. Schiedsrichter).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 621.
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