Gedankenvorbehalt

[652] Gedankenvorbehalt, Mentalreservation (Reservatĭo mentālis), jeder bei einer Erklärung in Gedanken gemachte Vorbehalt. Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen (Bürgerl. Gesetzb. § 116).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 652.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika