Gendarmen

[660] Gendarmen (frz., spr. schangd-), in Frankreich ursprünglich schwer gepanzerte Reiter, später Bezeichnung für einzelne Reiterregimenter (so früher auch in Preußen); jetzt eine militärisch organisierte Truppe für den Polizeidienst, ergänzt sich in Deutschland aus Unteroffizieren. Die Landgendarmerie untersteht in Preußen einem Chef mit dem Wohnsitz in Berlin, in jeder Provinz befindet sich eine Gendarmeriebrigade unter einem Brigadier mit Oberstenrang. Die G. sind entweder beritten oder Fuß-G. und stehen unter den Militärgesetzen. Bewaffnung: Säbel, Revolver und der Fuß-G. ein leichtes Infanteriegewehr.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 660.
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