Gewichtszölle

[678] Gewichtszölle, Zölle, die nach dem Gewicht der zollbaren Waren erhoben werden, im Gegensatz zu Maß-, Wert- und Stückzöllen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 678.
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