Grenzfälschung

[715] Grenzfälschung, die rechtswidrige Unkenntlichmachung oder Veränderung der Grenze (Grenzverrückung), mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und event. auch Geldstrafe bedroht (Deutsches Strafgesetzb. § 274).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 715.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika