Grenzwache

[715] Grenzwache, die Gesamtheit der uniformierten und bewaffneten Beamten, die den Wareneingang und -ausgang längs der Zollgrenze und im Grenzbezirk zu beaufsichtigen haben. Die deutsche G. untersteht der Zollverwaltung. Die untersten Beamten der G. werden oft Grenzjäger genannt. In Österreich wurde die G. 1843 mit der Gefällwache zur k. k. Finanzwache vereinigt, militär. organisiert; in Frankreich in Brigaden organisiert und der Armee einverleibt; in Rußland militär. organisiertes, jedoch unter dem Finanzminister stehendes Korps in 7 Bezirken (31 Brigaden, 2 selbständige Abteilungen, 1000 Offiziere, 40.000 Mann), dazu der Transamursche Bezirk (4 Brigaden).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 715.
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