Habeaskorpusakte

[742] Habĕaskorpusakte (lat. habeas corpus, »du habest den Körper«, in der engl. Gerichtssprache der Haftbefehl), das 1679 erlassene engl. Staatsgrundgesetz, wonach kein engl. Untertan ohne gerichtliche Untersuchung im Gefängnis gehalten werden darf; kann in Notfällen vom Parlament zeitweilig außer Kraft gesetzt werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 742.
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