Hebamme

[773] Hebamme, Wehmutter, Frau, die die Geburtshilfe berufsmäßig betreibt, muß eine Hebammenschule besucht und eine Prüfung abgelegt haben; steht unter der Hebammenordnung. Lehrbücher von Leopold und Zweifel (7. Aufl. 1902), Schultze (13. Aufl. 1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 773.
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