Hiërarchie

[802] Hiërarchīe (grch.), eigentlich Herrschaft der Heiligen, dann Priesterherrschaft, Rangordnung des Priesterstandes. Die H. gelangte in der christl. Kirche erst seit dem 2. Jahrh. zur Ausbildung, wo sich als Fortsetzung des alttestamentlichen ein christl. Priesterstand, der Klerus, im Unterschied vom christl. Volk, den Laien, entwickelte. Seit Mitte des 2. Jahrh. erhob sich über die andern Mitglieder des Klerus der Bischof als monarchisches Haupt der Gemeinde, als Priester jedoch den Presbytern und Diakonen durch dieselbe Weihe gleichgestellt. Seit dem 4. Jahrh. schied sich aber [802] von dem niedern ein höherer Klerus, der sich wieder in Bischöfe, Metropoliten und Patriarchen teilte. Letztere blieben in der morgenländ. Kirche ihrer Macht nach gleich; im Abendlande, mit dem einzigen Patriarchen in Rom, entwickelte sich die H. zur Monarchie. Papst, Patriarchen und Primaten, Erzbischöfe oder Metropoliten, Bischöfe haben nach älterer Theorie allein, aber auch alle das Kirchenregiment (potestas jurisdictiōnis); die Priestergewalt (potestas ordĭnis) haben sie zum Teil auf Presbyter und Diakonen übertragen, die dadurch als höherer Stand (ordĭnes majōres) von den Kirchendienern (ordĭnes minōres) verschieden sind. Der Gleichstellung des höhern Klerus (Episkopalsystem, s.d.) tritt das Kurialsystem mit der potestas jurisdictionis des Papstes, als Universalbischofs, allein entgegen, welches von Gregor VII. und seinen Nachfolgern ausgebildet und auf dem Vatikanischen Konzil (1870) zum Dogma erhoben wurde. Der Protestantismus hob die Grundlage der H. auf. In der Anglikan. Kirche hat sich die Idee vom Bischof als göttlich eingesetzten Nachfolger der Apostel erhalten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 802-803.
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