Hofrecht

[814] Hofrecht, im ältern deutschen Recht die Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Grundherrn und den von ihm abhängigen Bauern, Hörigen und eigenen Leuten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 814.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika