Indiktion

[856] Indiktion (lat.), Ansagung, Ankündigung, kirchliches Aufgebot; im röm. Kaiserreich die Steuereinschätzung, welche in einem Zyklus von 15 Jahren erfolgte; danach Indiktionenzyklus, ein regelmäßig wiederkehrender, mit 312 n. Chr. beginnender Kreis von je 15 Jahren; man findet das Jahr der I. (die Römerzinszahl), welches seit Mitte des 4. Jahrh. in mittelalterlichen Urkunden neben der christl. Jahreszahl angegeben zu werden pflegte, wenn man zu dem Jahre der christl. Zeitrechnung 3 addiert und die Summe durch 15 dividiert, der Rest ist die Indiktionszahl; bleibt keiner, so ist sie 15.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 856.
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